Donnerstag, 20. August 2015

Recht auf Nichtwissen

In einem Artikel über personalisierte Medizin taucht es plötzlich wieder auf, das ominöse „Recht auf Nichtwissen“, das folgenden Gedankengang stimulierte.

Wochenende, Wasserrohrbruch beim Arzt, der herbeigerufene Klemptner besieht sich den unter Wasser stehenden Keller, wirft zwei Dichtringe rein und sagt: wenn das nicht hilft, kommen Sie am Montag wieder.

Der Scherz nimmt aufs Korn, was bisher üblich ist: manche Krankheiten können verschiedene gut auf Medikamente ansprechen, weshalb der behandelnde Arzt u.U. nacheinander mehrere Medikamente ausprobiert, bis eines hilft.

Mitlerweile kennt man teilweise die Gründe dafür, die z.B. in unterschiedlichen Genen der Patienten liegen können. Man könnte also einen Gentest durchführen und gleich das passende, wirksame Medikament verschreiben. Das nennt man „personalisierte“ Medizin.

Was ganz anderes sind anlaßlos durchgeführte Gentest, bei denen das ganze Genom untersucht wird und ggf. eine Disposition für Krankheiten („Mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% erkranken Sie in den nächsten 5 Jahren an Krebs“) entdeckt wird. Da sagen manche: damit will ich mich jetzt nicht belasten und lass es auf mich zukommen. Da haben wir das „Recht auf Nichtwissen“ an seinem berechtigten Platz.

Wenn ich aber schon krank bin und zum Arzt gehe, der zur Therapieauswahl eine Diagnose braucht, welchen Sinn macht es da, die Krankheitsursache nicht wissen zu wollen?! Oder das Risiko von Nebenwirkungen, die bei manchen Genen sogar lebensbedrohlich sein können?! Da kann ich auch gleich weg bleiben und woanders zu Ende leiden. Oder erwarte ich vom Arzt, dass er mir irgendwas in die Hand drückt mit den Worten: „Nehmen Sie das, in zwei Wochen sind Sie entweder gesund oder tot“?! Auf dem Seziertisch kann man dann rausfinden, woran es gelegen hat …

[Wo ich gerade beim Scherzen bin: Was ist der Unterschied zwischen Internist, Chirurg und Pathologe? Der Internist weiß alles, kann aber nichts. Der Chirurg kann alles, weiß aber nichts. Der Pathologe weiß alles und kann alles, kommt aber immer zu spät.]


Irgendwie erinnert mich das an die Diskussionen um die bevorstehende Synode. Was hilft es dem verstockten Sünder, wenn er sein „Recht auf Nichtwissen“ postuliert, um von der Kirche nicht auf seine Sünde und ihre Folgen hingewiesen zu werden? Was nützt es, ihm das Heilmittel zu verabreichen, wenn man wissen könnte, das seine innere Disposition die Wirksamkeit verhindert?

Ja aber die wollen doch unbedingt! Oh Mann, denk ich mir da, ist wie die quengeligen Patienten, die beim Arzt nicht ohne Pillen weggehen wollen und dann was Homöopathisches bekommen. Hilft nix, schad aber auch nix, ist ja kein Wirkstoff drin.

Das bringt mich wieder zu dem Vorschlag, alternativ zum Leib Christi auch „geweihtes Brot“ oder sonst ein Leckerli zu verteilen. Da dürfen dann alle mal nach Herzenslust „gemeinsam Mahl halten“. [Gibt es übrigens bei der benachbarten Freikirche: die haben während des Gottesdienstes eine Kaffeepause, wo auch Kuchen gereicht wird. Yummy!]

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