Dienstag, 22. Dezember 2015

Kasperiten exkommuniziert

In der dreizehnten Sitzung des Konzils von Trient, gehalten den 11. Oktober 1551, wurde u.a. der 11. Kanon beschlossen, welcher da lautet:
Wenn jemand sagt, der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung zum Genusse des heiligsten Altarsakraments, der sei im Bann. Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und somit zum Tode und zur Verdammnis genossen werde; so verordnet und erklärt dieser heilige Kirchenrat, dass diejenigen, welche im Gewissen mit einer Todsünde beschwert sind, so sehr sie sich auch für reuig halten mögen, wenn ein Beichtvater zu haben ist, notwendig zuerst eine sakramentale Beicht ablegen müssen. Wenn aber jemand sich vermessen sollte, das Gegenteil zu lehren, zu predigen oder hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Unterredung zu verteidigen, der sei dadurch selbst exkommuniziert.
Ich selbst habe das erst gerade erfahren, aber sollte das im Episkopat nicht längst bekannt gewesen sein? Und welche Folgen hat das für mich, wenn mein Ortsbischof etwa betroffen wäre?

2 Kommentare:

  1. Zum Glück leben wir ja nicht mehr im 16. Jahrhundert, auch wenn sich das manche wohl gerne wünschten. Inzwischen gilt das Gewissen als oberster Maßstab, sogar das irrende. Also keine Sorge nötig. Vielleicht mal II. Vatikanum lesen?

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    1. Wir leben auch nicht mehr im 3. Jahrhundert, und dennoch gilt Jesus noch als wahrer Gott und wahrer Mensch. Konzilien sind halt nicht so ephemer wie manche Theologenirrtümer.
      Falls das II. vatinkanische Konzil etwas dem Tridentinischen Entgegengesetztes, das ich ggf. überlesen hätte, gesagt haben sollte, würde ich einen genauen Quellenverweis erbitten; ansonsten muss ich annehmen, dass es sich bei der Bemerkung um einen sachlich unbegründeten Schuss ins Blaue handelt.
      Und dann empfehle ich noch, sich über die Bedeutung von "Gewissen" zu informieren, womit sich das "inzwischen" erledigen würde.

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