Samstag, 22. November 2014

Ceterum censeo

Das jüngste Verfassungsgerichturteil, das kirchlichen Arbeitgebern bei der Festlegung der Loyalitätsverpflichtungen freie Hand lässt, scheint ein Pyrrhussieg zu werden, da die DBK wohl am Montag die lang angekündigte, mittlerweile auch international aufsehnerregende Änderung der Grundordnung, die eine Kündigung aus Gründen, die im Privatleben des Arbeitsnehmer liegen, nur noch vorsehen, "wenn diese nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen".

Ist ja auch dringend notwendig, weil die Kirche nach einem Bericht der Zeit als Arbeitgeber so unattraktiv ist, dass sie nehmen muss, wen sie kriegen kann. Denn:
"Die Kirche hat ein wachsendes Imageproblem", erklärt Nicolas Grießmeier von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). "Ich kenne viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die nicht bereit sind, für die Kirche zu arbeiten."
oder
Auch Personalexperte Jörg Schleburg rät den Kirchen zu mehr Zurückhaltung: "So intime Punkte wie Sexualität und Partnerschaft haben in Verbindung mit dem Arbeitgeber nichts zu suchen." Gerade jüngere, hoch qualifizierte Arbeitskräfte legten Wert darauf, nach Feierabend tun und lassen zu können, was sie wollen.
und
Mit dem Imageproblem sieht sich auch Pollok konfrontiert: "Junge Leute, die sich für einen Beruf bei der Kirche interessieren, ernten im Freundeskreis viel Irritation und Nachfrage."
Deshalb wird beobachtet:
In etlichen Stellenanzeigen setzen die Kirchen voraus, dass die Bewerber einen Taufschein vorlegen können. … Zum Teil rücken kirchliche Arbeitgeber sogar von ihren Forderungen ab, wenn sie nicht mehr genug Leute finden.
Das stimmt nur im zweiten Teil, denn die Einstellung Ungetaufter oder Andersgläubiger ist inzwischen die offizielle Linie.

Eine Zwischenbilanz der Zeit:
Neben dem Priestermangel kommt nun auch bei den Laien ein Fachkräftemangel auf die Kirchen zu.
Ist aber auch klar: wenn wer überhaupt getauft ist schon quasi als Laienpriester der Liturgie vorstehen kann, bleiben natürlich für die karitativen Aufgaben nur Externe übrig.

Weshalb ich aber überhaupt davon angefangen habe: 
Dann wird der König denen auf der rechten Seite sagen: Kommt her, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Erde für euch bestimmt ist.
Denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen;
ich war nackt und ihr habt mir Kleidung gegeben; ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen.
Leider steht da nicht: „Wer andere bezahlt, karitative Aufgaben zu übernehmen“, weshalb die Kirchensteuerzahlerseele möglicherweise nicht automatisch in den Himmel spring. Und ich fürchte fast, dass auch diejenigen, die im Rahmen der ihnen gegen Entgelt übertragenen Dienstaufgaben Getränke ausgeben, nicht unmittelbar profitieren. Seelen gerettet werden durch die getösigsten Aktionen der Kirche gerade eher nicht soviele.

Nichts Neues eigentlich – bleibt also auch das Fazit, dass sich die Kirche m.E. am besten in ihrem Kerngeschäft stärker aufstellte, ihre Gläubigen der Liebe Gottes zu öffnen, damit jene durch gute Werke der Einzelnen in die Welt überfließe, statt ihre Gotteshäuser zu vermieten und Duschen zu installieren. Aber was weiß ich schon.

2 Kommentare:

  1. Ich bin schon lange der Ansicht, die Kirche solle einsehen, dass es wenig Zweck hat, ihre Einrichtungen weiter zu betreiben, unter dem Label "katholisch" wenn sie gar nicht das Personal dazu hat.
    Davon mal abgesehen, gilt für das bezahlte Helfen, so wichtig und richtig das ist, "mercedem iam habend", will heißen man kann es nicht 2mal in Rechnung stellen, möglicherweise ein bisschen, wenn man um des Helfens willen, auf einen besseren Verdienst verzichtet und den Streß um Christi willen auf sich nimmt, aber damit wären wir wieder am Anfang meiner Argumentation.

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    1. Quasi als Unterstützung diskutiert http://thejosias.com/2014/11/22/can-catholics-accept-the-marriage-pledge/ gerade das Verhältnis von Staat und Kirche anhand päpstlicher Dokumente seit dem 5. Jhd., und am einfachsten hier anzuwenden ist ein Zitat aus Immoratale Die von Leo XIII. (http://pius.info/lehramt/2627-enzyklika-papst-leo-xiii-immortale-dei), wo es heißt:
      „Denn die eine (Gewalt) hat zunächst und vorzugsweise die Sorge im weltlichen, vergänglichen Bereich zur Aufgabe; die andere dagegen will die himmlischen und ewigen Güter gewinnen. Was daher im Leben der Menschen heilig ist, was immer auf das Heil der Seelen und auf die Gottesverehrung Bezug hat sei es der Natur der Sache nach, sei es wegen einer ursächlichen Beziehung hierzu alles das ist der kirchlichen Gewalt und ihrer Verfügung unterstellt. Alles andere dagegen, was das bürgerliche und politische Gebiet angeht, ist mit Recht der staatlichen Gewalt untergeordnet.“
      woraus ich entnehmen zu können meine, dass die Aufgabe der Kirche ist, den Einzelnen zu Werken der leiblichen Barmherzigkeit zu befähigen, institutionalisierte Sozialeinrichtungen aber in den Bereich des Staates fallen.

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