Freitag, 7. Februar 2020

Innozenz III.: Mysterien der Eucharistie erklärt (15)

Fortsetzung von hier

Glaubensbekenntnis

„ ‚Weil man von Herzen glaubt zur Gerechtigkeit und mit dem Munde bekennt zum Heil’*, wird, damit die Kirche zeige, dass sie die Worte des Evangeliums in die Herzen aufgefasst habe, alsbald das Glaubensbekenntnis gesungen, welches jedoch der Bischof nur anfängt, um zu bezeichnen, dass alles Gute von Christo ausgehen müsse. Denn ‚alle gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk steigt von oben herab, von dem Vater der Lichter.’** Damit aber der himmlische Sangesmeister nicht sagen müsse: ‚Wir haben euch gesungen, und ihr habt nicht getanzt’***, so antwortet der Chor katholischer Lehre mit zusammenklingenden Stimmen, und bekennt in feierlichem Frohlocken den katholischen Glauben. Das griechische Wort Symbolum [für Glaubenbekenntnis] bedeutet aber im Deutschen Anzeige oder Zusammentrag****, teils, weil es die volle Vorschrift und den vollkommenen Inbegriff des Glaubens anzeigt, teils, weil es alle Artikel des Glaubens in  e i n  Bekenntnis zusammenträgt. Die Überlieferung sagt nämlich, dass, nachdem die Apostel den heiligen Geist empfangen und zum Ausziehen, um das Evangelium zu predigen, sich gerüstet, sie sich vereinigt und die Artikel des Glaubens festgestellt hätten, damit, wie sie alle einstimming in dem Glauben wären, sie auch einmütig den gleichen Glauben verkündigten; so verfaßten sie das Glaubensbekenntnis, welchem jeder seinen Teil, d.h. einen Satz, beifügte. Deswegen enthält es, in Übereinstimmung mit dem Verzeichnis der Apostel, zwölf Teilchen. Das Glaubensbekenntnis nach dem Evangelium bezeichnet daher den Glauben in Folge seiner Verkündung. Darum sagt Johannes: ‚Da Er dieses sprach, glaubten viele an ihn’*5 Denn ebenfalls nach dem Apostel ‚kommt der Glauben vom Hören, das Hören aber aus dem Worte Gottes’*6
Es ist aber durch Papst Damasus verordnet worden, dass bei der Messe das Glaubensbekenntnis gesungen werde, in Folge eines Beschlusses der allgemeinen in Konstantinopel gehaltenen Kirchenversammlung.“
* Röm 10, 10
** Jak 1, 17
*** Mt 11, 17; Lk 7, 32
**** Symbolon heißt „ein Zeichen, aus dem man Etwas schließt, woran man Etwas erkennt; Kennzeichen, Merkmal“; das zugrundeliegende Verb symbolo heißt „zusammenwerfen, ‑bringen“
*5 Joh 8, 30
*6 Röm 10, 17

„Das Glaubensbekenntnis ist aber bei der Messe nur an denjenigen festlichen Tagen zu singen, deren in demselben irgendeine Erwähnung geschieht. Also: an allen Sonntagen, bei der Geburt des Herrn, an Epiphanie, am Gründonnerstag, an Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, an allen Festtagen der heiligen Jungfrau, des heiligen Kreuzes, der Engel, der Apostel, bei den Kirchweihen und an Allerheiligen, weil auch dies eine Festlichkeit der Kirchweihe ist; auch in der Weihnachtsoktav, mit Ausnahme des Festes der unschuldigen Kindlein. Dies deswegen: weil eine Stimme in Rama gehört worden ist, Weinens und großen Klagens, da Rahel ihre Kinder beweinte*; teils, weil die unschuldigen Kindlein zur Hölle hinabgestiegen sind, teils endlich, weil sie ein Zeugnis abgelegt haben, nicht durch das Reden, sondern durch den Tod. In der Oktav ihres Festes aber wird es wegen der Herrlichkeit der Auferstehung, welches die Oktav andeutet, gesungen. Ebenso in den Oktaven von Epiphanias, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, der Apostel Petrus und Paulus und Mariä Himmelfahrt. Obwohl es daher an den Geburtsfesten des heiligen Johannes des Täufers und des Heiligen Laurentius nicht gesungen wird, wird es doch an den Oktaven gesungen, weil diese Feste in die Oktaven der Apostel und der Himmelfahrt Mariä fallen, und deswegen wird an der Oktav des heiligen Johannes die Präfation von den Aposteln und in der Oktav des heiligen Laurentius die Präfation von Mariä Himmelfahrt gesungen. Der ersterwähnten Tage aller geschieht in dem Glaubensbekenntnis Erwähnung, wiewohl einiger dunkel, wie z.B. der Epiphania, welche das Fest der Taufe Christi ist, wovon es im Glaubensbekenntnis heißt: ‚Ich bekenne  e i n e  Taufe;’ am Gründonnerstag, welcher die Festlichkeit der Eucharistie ist, auf welche sich die Stelle bezieht: ‚Gemeinschaft der Heiligen;’ der Engel, welche unter dem Namen Himmel müssen verstanden werden, da es heißt: ‚Schöpfer Himmels und der Erde,’ nach jenem Wort: ‚Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde’**, d.h. die engelmäßige und die menschliche Natur. Doch einige halten dafür, an den Festen der Engel sollte das Glaubensbekenntnis nicht gesungen werden, dieweil die Engel niemals den Glauben, sondern das Schauen gehabt hätten***, nicht Gläubige, sondern Erkennende wären. Auf die Kirchweihen beziehen sich die Worte: ‚eine heilige, katholische Kirche;’ dann aber, wenn eine Kirche geweiht wird, wird die Kirche heilig und sozusagen katholisch. Die Oktaven beziehen sich auf die Auferstehnug der Toten, wovon im Glaubensbekenntnis steht: ‚Ich erwarte die Auferstehung der Toten’. Am zweiten Fest der heiligen Agnes jedoch wird das Glaubensbekenntnis nicht gesungen, denn obwohl jenes am achten Tag wieder gefeiert wird, ist es doch kein Fest mit Oktav; daher es als solches auch nicht in dem Kalender steht, und die Oktav in der Kirche nicht angekündigt wird. Es ist gar nicht tadelnswert, dass einige das Glaubensbekenntnis so wie an allen Sonntagen so auch an allen Ostertagen, von der Auferstehung bis zur Himmelfahrt, singen; einige tun dies auch an Marien Magdalenens Fest und sagen, sie sei die Apostolin der Apostel, weil sie, entweder aus eigenem Antrieb, oder doch zuerst den Aposteln die Freude der Auferstehung verkündet habe. Indes geschieht wieder einiger Vorgänge im Glaubensbekenntnis Erwähnung, ohne dass es bei Erinnerung daran gesungen würde, wie des Leidens und des Begräbnises, weil der Gottesdienst dieser Tage nicht nach demjenigen anderer Tage sich richtet.“
* Mt 2, 18; vgl. Jer 31, 15
** Gen 1, 1
*** vgl. 2 Kor 5, 7

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